Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Bei einer Hausgeburt erheben wir für den Zeitraum 3 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 600 bis 750 €. In der Regel bezuschussen die Kassen diese Leistung mit mindestens 250 bis zu 750 €. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Kasse nach!

Hausgeburt

Sollten Sie eine Hausgeburt planen, dann sind wir ab der 38. Schwangerschaftswoche für Sie Tag und Nacht erreichbar. Dafür leisten Sie eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 600 - 750 €. Ein Teil dieser Pauschale (siehe oben) wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, bitte fragen Sie auch hier bei Ihrer Krankenkasse nach.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Sie in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen können. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über unsere zusätzlichen Leistungen finden Sie unter “Leistungen”.

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an, falls Sie hier Unterstützung brauchen.

Hebammen Anne Kersten & Heike Höhle

Hausgeburten in Dresden & Umgebung

Anne Kersten und Heike Höhle
Tel. 0170/4225872 und 0351/4767355